Wichtige Änderungen bei der Pflege zum 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 tritt das Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das wichtige Vereinfachungen bei der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit sich bringt.
Bisher getrennte Leistungsbeträge werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 Euro zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie flexibel nach Ihrem Bedarf für beide Leistungsarten nutzen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die bisherigen, oft komplizierten Übertragungsregelungen entfallen. Das macht die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich unkomplizierter.