Pflegegrad 5: Leistungen & Voraussetzungen im Überblick

Der Pflegegrad 5 ist der höchste der 5 Pflegegrade, welcher nach der Pflegereform von 2017 eingeführt wurde und damit die Pflegestufen ablöste.

Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, sind in ihrer Selbstständigkeit schwerstens eingeschränkt und somit auf weitreichende Unterstützung in allen Bereichen der Alltagsbewältigung angewiesen. Aufgrund des besonders hohen Unterstützungsbedarfs, stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 die umfassendsten Leistungen aus der Pflegekasse zu. 

Pflegegrad 5: Was bedeutet das?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind in ihren Alltagskompetenzen stark eingeschränkt und deswegen auf die Unterstützung von Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst angewiesen. Schwere körperliche Behinderungen oder Erkrankungen, welche eine ständige medizinische Überwachung und Kontrolle erfordern, sind Beispiele für die Einstufung in den Pflegegrad 5. Ob Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden, ist eine Entscheidung, welche von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gemeinsam getroffen werden sollte. Je nachdem stehen pflegebedürftigen Personen verschiedene Geld- sowie Sachleistungen zu, die die Pflege in den eigenen vier Wänden erleichtern sollen. Aber auch bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung leistet die Pflegekasse einen Zuschuss. 

Pflegegrad 5: So erfolgt die Einstufung

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Für die Einstufung in einen Pflegegrad muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Anschließend kommt eine Fachperson des medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause, um die sogenannte Pflegebegutachtung durchzuführen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Kategorien untersucht. Der passende Pflegegrad wird danach mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Für eine Einstufung in den höchstmöglichen Pflegegrad 5, muss als Voraussetzung ein Punktewert von 90 - 100 Punkten erreicht werden. 

Wenn Sie mehr über den genauen Ablauf der Pflegebegutachtung wissen möchten, informieren Sie sich gerne in unserem Ratgeber “Was ist ein Pflegegrad”. Dort finden Sie auch alle Pflegegrad 5 Leistungen übersichtlich in einer Tabelle.
 

Pflegegrad 5: Zuschüsse zur Unterstützung der häuslichen Pflege

Viele Pflegebedürftige ziehen es auch nach der Einstufung in den Pflegegrad 5 vor, im vertrauten Wohnumfeld zu bleiben. Um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden zu können und pflegende Angehörige zu entlasten, stehen Personen mit Pflegegrad 5 folgende Geld- und Sachleistungen zu: 

  • Pflegegeld: Wie viel Geld steht Ihnen zu? Bei Pflegegrad 5 steht Pflegebedürftigen ein Pflegegeld von 990,00 Euro im Monat zu.
     
  • Pflegesachleistungen: Wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden durch eine professionelle Pflegeperson erfolgt, sind die in Anspruch genommenen Leistungen als Sachleistungen abzurechnen. Das Budget für Pflegesachleistungen beträgt bei Pflegegrad 5 2.299,00 Euro pro Monat. Der Pflegedienst rechnet dabei direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für Sie kein Mehraufwand entsteht.
     
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag beläuft sich bei Pflegegrad 5 auf 131,00 Euro im Monat und kann für verschiedene unterstützende Maßnahmen genutzt werden. Zum einen kann das Budget für die Anstellung einer Haushaltshilfe oder Reinigungskraft verwendet werden. So werden pflegende Angehörige entlastet. Andererseits kann das Geld auch für die Teilnahme an Hilfegruppen genutzt werden, um so die bestehenden Alltagskompetenzen zu erhalten und soziale Kontakte zu knüpfen.
     
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel: Für die Pflege fallen verschiedene Einwegprodukte, wie Inkontinenzeinlagen oder Handschuhe, an. Die Pflegekasse bezuschusst solche mit maximal 42,00 Euro im Monat. Mit unserer kostenlosen Pflegebox PflegeGut haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei alle benötigten Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause zu bestellen.
     
  • Hausnotruf: Die Pflegeversicherung bezuschusst abgesetzte Hausnotrufe mit 25,50 € im Monat.
     
  • Wohnraumanpassung: Wenn die eigene Wohnung nicht mehr vollständig nutzbar ist, kann es hilfreich sein, diese durch Wohnraumanpassungen barrierefrei zu gestalten. Maßnahmen, wie die Dusche auf Bodenniveau zu versetzen oder der Verbau eines Treppenlifts können die Lebensqualität immens steigern. Die Pflegekasse stellt dafür insgesamt 4.180,00 Euro z.B. für ein barrierefreies Bad zur Verfügung.
     
  • Wohngruppenzuschuss: Auch der Umzug in eine Wohngruppe für Pflegebedürftige kann eine Option sein. Die Pflegeversicherung unterstützt den Umzug mit 224,00 Euro im Monat
     

Pflegegrad 5: Professionelle Pflegeunterstützung im außerhäuslichen Rahmen

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass die häusliche Pflege durch Angehörige durch professionelle Hilfe ergänzt oder in eine Pflegeeinrichtung verschoben werden muss. Um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu entlasten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Die Kurzzeitpflege ist dann eine Option, wenn pflegebedürftige Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt besonders intensiv versorgt werden müssen. Pflegende Angehörige können den Bedürfnissen ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder in dieser Zeit oft nicht gerecht werden, weshalb es sinnvoll ist, auf das Angebot der Kurzzeitpflege zurückzugreifen. Diese wird von der Pflegeversicherung finanziell mit 1.854,00 Euro im Jahr unterstützt. Nach der entspannten Erholung im Pflegeheim können Pflegebedürftige wieder in das Umfeld der häuslichen Pflege zurückkehren. 

Verhinderungspflege für den Pflegegrad 5

Urlaubsreisen oder Dienstreisen sind nur zwei Beispiele für Situationen, in denen pflegende Angehörige und ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder auf anderweitige Unterstützung bei der Pflege angewiesen sind. In solchen Fällen stellt die Pflegekasse pro Jahr 1.685,00 Euro für die sogenannte Verhinderungspflege bereit. Professionelle Pflegepersonen eines ambulanten Pflegedienstes übernehmen während der Abwesenheit der pflegenden Angehörigen die Unterstützung im Alltag. 

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2: Kombinationsleistungen

Wichtige Änderungen bei der Pflege zum 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 tritt das Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das wichtige Vereinfachungen bei der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit sich bringt.

Bisher getrennte Leistungsbeträge werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 Euro zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie flexibel nach Ihrem Bedarf für beide Leistungsarten nutzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die bisherigen, oft komplizierten Übertragungsregelungen entfallen. Das macht die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich unkomplizierter.

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Die häusliche Pflege und der eigene Beruf sind oft schwer in Einklang zu bringen. Um die Belastung der Pflegesituation für pflegende Angehörige zu verringern, kann das Angebot zur Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Dabei können Pflegebedürftige für einige Stunden in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden und anschließend wieder in den Rahmen der häuslichen Pflege zurückkehren. Dieses Zusatzangebot zur Pflege in den eigenen vier Wänden wird von der Pflegeversicherung mit 2.085,00 Euro im Monat bezuschusst.

Heimkosten bei Pflegegrad 5: 3: Vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind schwerstens in ihren Alltagskompetenzen eingeschränkt und benötigen sehr viel Unterstützung. Dies können Angehörige oft nicht gewährleisten, weshalb die Unterbringung in einem Pflegeheim eine sinnvolle Option sein kann. Die Versicherung beteiligt sich mit monatlichen Zahlungen von 2.096,00 Euro an den Pflegekosten. Bevor Sie sich für die vollstationäre Pflege entscheiden, ist es wichtig zu wissen, dass alle anderen Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegekasse (wie das Pflegegeld oder die Sachleistungen bei Pflegegrad 5) damit wegfallen. Außerdem deckt der finanzielle Zuschuss aus der Pflegekasse nur einen Teil der Kosten. Bei Pflegegrad 5 müssen die zusätzlichen Heimkosten durch einen erheblichen Eigenanteil gedeckt werden. 

Pflegegrad 5: So legen Sie Widerspruch ein

Circa zwei bis drei Wochen nach der Pflegebegutachtung, erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, welcher Ihren Pflegegrad bestätigt. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Alles Wissenswerte über das Thema “Widerspruch einlegen” finden Sie in unserem Ratgeber “Was ist ein Pflegegrad”.

Pflegegrad 5: Ein Beispiel

Marianne Schneider ist aufgrund eines schweren Unfalls seit einigen Jahren querschnittsgelähmt und kann weder Arme noch Beine selbständig bewegen. Eine selbstständige Nahrungsaufnahme ist daher nur bedingt möglich. Bis auf die körperlichen Einschränkungen ist Frau Schneider geistig fit.

An manchen Tagen beschäftigen sie die psychischen Folgen des Unfalls, sodass sie antriebslos wirkt und mit negativen Gedanken kämpft. Sie lebt vollstationär in einem Pflegeheim, um ihre Komplettversorgung zu garantieren.

Den Pflegegrad 5 bescheinigte ihr der Medizinische Dienst mit 95 Punkten.
 

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